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BGH, 23.04.2009 - IX ZR 44/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch willkürliche richterliche Auslegung unter Anwendung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs und mangels willkürlicher Rechtsanwendung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 15.03.2005 - 5 O 279/04
- OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 15/05
- BGH, 23.04.2009 - IX ZR 44/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 44/06
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 14). - BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91
Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung
Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 44/06
Das Berufungsgericht hat sich mit dem Vorbringen des Beklagten befasst und dieses unter Darlegung der maßgeblichen Gesichtspunkte für unstimmig erachtet (vgl. BGH, Urt. v. 26. März 1992 - VII ZR 180/91, NJW-RR 1992, 848). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 44/06
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 14). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 44/06
Den Gerichten ist es aber nicht verwehrt, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (BVerfGE 70, 288, 294; NJW 2003, 125, 127). - BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 947/01
Zur Anwendung von BGB § 254 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen …
Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 44/06
Den Gerichten ist es aber nicht verwehrt, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (BVerfGE 70, 288, 294; NJW 2003, 125, 127).
- OLG Celle, 29.11.2007 - 13 U 174/07
Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen des Arrestbeklagten; …
Als Wissensvertreter in diesem Sinne ist der Bedienstete /Mitarbeiter anzusehen, der von dem Anspruchsinhaber mit der Verfolgung der in Frage stehenden Forderung oder allgemein mit der Betreuung und der Verfolgung von Forderungen der hier in Frage stehenden Art in eigener Verantwortung betraut worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - IX ZR 44/06, NJW 2007, 1584. BGH, Urteil vom 9. März 2000 - III ZR 198, 99, NJW 2000, 1411. BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - VI ZR 306/95, BGHZ 134, 343. BGH, Urteil vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95, BGHZ 133, 129).